Fahrradbeleuchtung – Grundlegendes, Gesetzeslage u. Einsatz

Ein Rückstrahler für die Front in Weiß, der am Lenker angebracht ist.

Bild von Rewolve44 @ pixelio.de

Eine funktionierende Fahrradbeleuchtung wird laut Gesetz dem verkehrsteilnehmenden Radfahrer vorgeschrieben, doch inwieweit muss man diese einsetzen und was kann man tun um bei meiner nächste Radtour sichtbar zu sein, bzw. selber genug zu sehen? Im folgenden Artikel werde grundlegendes zur Fahrradbeleuchtung sagen, Tipps geben und die Gesetzeslage schildern.

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Funktion

Rückscheinwerfer und Rückstrahler am Sattel angebracht.

Bild von Marcela @ wikipedia.org

Fahrradbeleuchtung ist dafür da, damit man im dunklen sehen kann. Die Scheinwerfer sind die Aktiven Elemente einer Fahrradbeleuchtung. Sie unterscheiden sich von passiven Reflektoren, die lediglich Licht reflektieren. Zum Beispiel wirft ein Autoscheinwerfer ein Licht auf den Reflektor des davor fahrenden Radfahrers.

Einsatz

Passive Elemente (Reflektoren): Speichen, Pedale (2), Schutzblech, Lenker, Sattel
Aktive Elemente (Scheinwerfer): Front- und Rückscheinwerfer, am Lenker und Sattel
Wie in der Aufzählung zu sehen ist, wird Fahrradbeleuchtung an verschiedenen Stellen angebracht und ist somit flexibel. Aktive Elemente benötigen eine Stromquelle wie zum Beispiel Batterien oder einen Dynamo. Passive Elemente dagegen, reflektieren nur Lichtstrahlen. Beide Elemente gibt es in verschiedenen Farben.

Gesetzliche Regelung (veraltet)

Fahrradbeleuchtung vorne. Rückstrahler und Batteriebetriebene Lampe.

Bild von Marcela @ wikipedia.org

Hier eine Kürzung der Gesetzlichen Regelung:

  • Keine Regelung für Kinderfahrräder (weil keine richtigen Fahrzeuge)
  • Frontscheinwerfer (weißes Licht) + Reflektor (weiß)
  • Rückscheinwerfer (rotes Licht) + Reflektor (rot) + großer Reflektor (rot) mit einem Z
  • min. 2 gegenüberliegende Speichenreflektoren (gelb oder weiß)

Stromquelle:
über 11 kg Dynamo u. Optional Batterien
unter 11 kg mindestens eine Stromquelle oder auch beide kombiniert.

Bevor man jetzt extra einen Dynamo kauft, sollte man erstmal sein Fahrrad wiegen. Zudem muss die Beleuchtung eine Mindestleistung von 3 Watt und einer Nennspannung von mindestens 6 V aufweisen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Wikipedia und hier.

 

Arten der Scheinwerfer

Es gibt Led-, Halogen- und Glühlampenscheinwerfer. Jedoch hat sich LED Fahrradbeleuchtung aufgrund ihrer Sparsamkeit und wegen Ihrer Langlebigkeit durchgesetzt. Zudem gibt es verschiedene Ausführungen.

 

Dynamos

Rückstrahler am Pedal

Bild von Hutschi @ wikipedia.org

Es gibt folgende Ausführungen von Dynamos für das Fahrrad:

 

  • Seitenläuferdynamo: Dynamo seitlich am Reifen
  • Walzendynamo: Frontal auf den Reifen, unten
  • Speichendynamo: Pfeil, der Sich der Speiche in den Weg legt,
  • Nabendynamo: in der Nabe des Vorderrades, speziell eingebaut, witterungsunabhängig

Fazit

Fahrradbeleuchtung ist unbedingt notwendig, wenn man im dunklen, d.h. früh morgens oder abends fährt, da das Fahren ohne sie einen Regelverstoß darstellt. Hier sollte man aber genau auf Qualitätssiegel und Zertifizierungen achten. Am besten Schaut man sich auch vorher Fahrradbeleuchtung Tests an.


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